Aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht kommt dem Schutz von Böden eine besondere Bedeutung zu. Schädigende Einwirkungen durch sogenannte Altlasten können erhebliche Belastungen für Mensch und Umwelt zur Folge haben. Altlasten können in diesem Sinne Grundstücke sein, auf denen in der Vergangenheit eine Verunreinigung des Bodens oder Grundwassers stattgefunden hat oder betriebliche und industrielle Altstandorte, die mit umweltgefährdenden Stoffen aus Produktion oder Lagerung belastet sind.
Um diese Gefahren für Mensch und Umwelt zu neutralisieren, müssen Altlasten identifiziert, eingehend untersucht und bewertet werden. Hier verfügen unsere erfahrenen Ingenieure und Techniker über geeignete Instrumente, um aussagekräftige Analysen und Bewertungen vorzunehmen, auf deren Basis dann geeignete Sanierungspläne entwickelt und effiziente Optimierungs- und Kontrollmaßnahmen eingeleitet werden können.
Mit persönlicher Beratung auf Augenhöhe zeigen wir Ihnen Möglichkeiten, wie sich Bodenschutz und Altlastensanierung sinnvoll umsetzen lassen. Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Gesprächstermin.
Die rechtlichen Grundlage für die Umsetzung von Boden- und Gewässerschutz bilden das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Sie sind mehr als nur Leitlinien bei unserer täglichen Arbeit, denn wir sind überzeugt, dass von einem verantwortungsbewussten und nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen am Ende alle profitieren.