Die Aufgaben rund um Flächenrecycling sind komplex und erfordern gute Planung. Umweltrechtliche Aspekte wie Bodenschutz oder Abfallrecht sind bei der Konzeption geeigneter Maßnahmen zu berücksichtigen. Ferner gilt es zu prüfen, inwieweit Gelände oder Gebäude durch Schadstoffe oder Kampfmittel aus früherer Nutzung belastet sind. Mit moderner Technik und speziell geschulten Mitarbeitern sind wir für diese Aufgaben bestens gerüstet. Das sorgt für eine zuverlässige und effiziente Umsetzung und mindert Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken.
Wir beraten Grundstückseigentümer in allen Fragen des Gebäuderückbaus, übernehmen die komplette Projektsteuerung im Rahmen der Neuentwicklung von Brachflächen, bei Oberflächenentsiegelung oder beim Rückbau unterirdischer Einbauten und Anlagen. Dabei behalten wir auch immer die Anforderungen an die Folgenutzung im Blick. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch organisatorisch bei Ausschreibungsprozessen im Rahmen der Vergabe von Rückbau-Maßnahmen.
Als zuverlässiger Partner für Rückbau- und Sanierungsmaßnahmen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Beim modernen Gebäuderückbau sind die gesetzlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit seinen untergeordneten Regelwerken, Vorschriften und Merkblättern zu berücksichtigen. Daraus resultiert ein erhöhter Anspruch an den Rückbau, zum Beispiel durch vorgeschaltete Schadstoffanalytik, Abbruch nach Materialkategorien und regelkonforme Entsorgung der Restmassen. Wir begleiten den Rückbau von der Erstaufnahme über die Gebäude(schadstoff)analyse, die Planung des Rückbaus in Anlehnung an die Leistungsphasen der HOAI bzw. VHF bis zur Bauüberwachung. Dabei kümmern wir uns um die Abstimmung mit den Fachbehörden. Unter Berücksichtigung der Regelwerke der Berufsgenossenschaft (z.B. DGUV-Regel 101-004, Arbeiten in kontaminierten Bereichen) erstellen wir Arbeits- und Sicherheitspläne und übernehmen die Überwachungsleistung.
Die Herangehensweise bei der Flächenentsiegelung ähnelt der beim Gebäuderückbau. Auch hier ist es wichtig, neben der Definition der Beschaffenheit und einer abfallrechtlichen Zuordnung (Asphalt/Teer) die Mächtigkeit für eine verlässliche Volumenabschätzung vollständig zu erfassen – vor allem bei mehreren, sich überlagernden Schichten. Dadurch wird gewährleistet, dass die abfallrechtliche Zuordnung vollständig ist und bei Rückbauarbeiten möglichst keine Massemehrungen entstehen. Im Vorfeld der Erkundung werden vorhandene Versorgungsleitungen geortet.
Bei unterirdischen Einbauten gibt es mitunter Überraschungen hinsichtlich der Dimension und Beschaffenheit. Gerade dann, wenn eine kartographische Grundlage trotz historischer Recherche unzureichend sind. Hier kann es ratsam sein, Voraberkundungen durchzuführen. Dabei können auch vorhandende Verfüllungen mit Reststoffen im Vorfeld erkannt werden, zum Beispiel Bauschutt mit Asbest- oder Teerpappe-Anteilen.
Bei Anlagen zur Behandlung von wassergefährdenden Stoffen oder unterirdischen Tanks sind möglichst im Vorfeld des Ausbaus mögliche Leckagen oder Befüllverluste mit Auswirkungen auf Boden und Grundwasser zu erkunden. Hier erfolgt die Schnittstelle zur bodenschutzrechtlichen Betrachtung und schutzgutorientierter Gefährdungsabschätzung.
Sind aus der Liegenschaftshistorie Hinweise auf Kriegseinwirkungen bekannt, so werden zumindest Oberflächendetektionen hinsichtlich des Vorhandenseins von Kampfmitteln oder – bei Bestätigung des Verdachts – Tiefensondierungen bis zur vollflächigen Volumenräumung ohne zukünftige Nutzungseinschränkung erforderlich.